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Zertifizierung

Die Osteopathie darf in Deutschland heilkundlich (zur Behandlung von Krankheiten) nur von Ärzten oder Heilpraktikern eigenständig praktiziert werden. 

Anerkennung Osteopathie

Die osteopathische Behandlung wird seit dem 01.01.2012 von gesetzlichen Krankenkassen honoriert, ausdrücklich auch dann, wenn sie von nichtärztlichen Behandlern (aber auf ärztliche Anordnung) durchgeführt wird. Zur Qualitätssicherung fordern die Krankenversicherer von allen nichtärztlichen Osteopathen den Nachweis einer mit Prüfung abgeschlossenen Ausbildung von mindestens 1.350 Unterrichtsstunden und/oder Mitgliedschaft in einem Osteopathie-Verband mit zur Mitgliedschaft berechtigender Ausbildung. Die Therapeuten, die bei uns die Zertifizierung durchlaufen, schreiben im Rahmen der Zertifizierung eine Facharbeit. Die Bestimmungen können Sie hier sehen. Wer auf die Abrechnung seiner Osteopathischen Therapie durch die Kassen verzichten kann, z.B. nur Privatzahler behandelt, benötigt die Zertifizierung nicht und kann die Osteopathie ausüben, ist von den Erfordernissen der Zertifizierung nicht betroffen.

Die Osteopathie-Initiative des Verbandes Freier Osteopathen e.V. stellt , in Zusammenarbeit mit den bundesweit repräsentierten Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren und Theralupa Patienten und Krankenkassen die Infrastruktur zum Nachweis gut ausgebildeter und abrechnungsberechtigter zertifizierter Osteopathen zur Verfügung.

Zertifizieren Sie sich über den VFO als Osteopath/in

Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung bei Paracelsus, Kooperationspartner des VFO e.V., haben Heilpraktiker, Ärzte, Physiotherapeuten, Hebammen sowie Personen, die sich auf einen dieser Berufe vorbereiten.

Wenn Sie eine Osteopathie-Ausbildung mit mindestens 1.350 Unterrichtsstunden (bestehend aus 540 Einheiten Medizinische Grundlagen und 810 Einheiten Osteopathie) mit bestandener Abschlussprüfung und absolvierter Facharbeit nachweisen und die Zulassung als Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin oder als Physiotherapeut/in besitzen, können Sie direkt das VFO-Zertifikat beantragen.

Haben Sie Osteopathiekenntnisse aus einer kürzeren Ausbildung, können diese Einheiten auf die geforderten 1.350 Ausbildungseinheiten angerechnet werden, noch nötige Einheiten, die VFO-Abschlussprüfung sowie die Facharbeit können über die Osteopathie-Initiative nachgeholt werden.

Wenn Sie als Heilpraktiker oder als Physiotherapeut zugelassen sind, können 540 Einheiten medizinische Grundausbildung angerechnet werden. Gegebenenfalls dann noch fehlende Unterrichtseinheiten können Sie an den Paracelsus Schulen nachbelegen.

Prüfen Sie mit unserem Zertifizierungsmodul, wie weit Ihre Voraussetzungen zur Zertifizierung ausreichen und was Sie ggf. noch zu leisten haben.