Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Meldeverfahren der Bundesländer

Ab dem 16.03.2022 sind medizinische Einrichtungen lt. Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, ihr zuständiges Gesundheitsamt über bei ihnen tätige Personen zu informieren, die weder vollständig geimpft noch genesen sind und über kein ärztliches Attest verfügen.

Eine Auflistung der Meldeverfahren in den verschiedenen Bundesländern finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Stand 11.03.2022

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